Schutzgebiete des Zugersees

Schutzgebiete für den Zugersee

Signalisierung im Gelände

Obwohl die zuständigen Behörden mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen achten, kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden. Bitte beachte deshalb unbedingt die Signalisierungen im Gelände. Gesperrte Seeschutzzonen sind mit gelben Bojen markiert und sind auf dem Leporello eingezeichnet. Ebenso sind dort die Ein- und Ausstiegsstellen vermerkt.

Verbots-Piktogramme

Verantwortung

Die Ausscheidung der Schutzgebiete wird durch die Kantone und den Bund vorgenommen. Besondere Hinweise zu den nationalen Schutzgebieten findest du hier. Bei Fragen und Bemerkungen zu einzelnen Schutzgebieten wende dich bitte direkt an die verantwortlichen Stellen der Kantone: Die Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz KBNL sowie Jagd und Fischerei JFK.

 

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Die detailliertere Karte des Kantons findest Du hier. Diese Karte zeigt unter anderem alle relevanten Schutzgebiete wie Auen, Flachmoore oder Wasser- und Zugvogelreservate an. Dargestellt sind nationale Schutzgebiete sowie kantonale Schutzgebiete der Kantone Zug, Schwyz und Luzern.