Schutzgebiete des Sihlsees
Signalisierung im Gelände
Obwohl die zuständigen Behörden mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen achten, kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden. Bitte beachte deshalb unbedingt die Signalisierungen im Gelände. Die Ein- und Ausstiegsstellen sind im Leporello vermerkt.
Verantwortung
Die Ausscheidung der Schutzgebiete wird durch die Kantone und den Bund vorgenommen. Besondere Hinweise zu den nationalen Schutzgebieten findest du hier. Bei Fragen und Bemerkungen zu einzelnen Schutzgebieten wende dich bitte direkt an die verantwortlichen Stellen der Kantone: Die Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz KBNL sowie Jagd und Fischerei JFK.
In der Karte oben sind die für Wassersportler relevanten kommunalen und kantonalen Schutzobjekte rot eingezeichnet. Der Zugang zum See darf nicht über diese Flächen erfolgen und das Baden sowie das Ausüben von Wassersportarten aller Art ist innerhalb dieser Zonen untersagt. Zudem sind grössere zusammenhängende Schilfflächen orange eingezeichnet. Dort sind die vier Verhaltensregeln besonders zu beachten bzw. die Gebiete sind zur Vermeidung von Störungen möglichst grosszügig zu umgehen.