Wildruhezonen

Ausscheidung von Wildruhezonen

Die Kantone sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, für einen ausreichenden Schutz der Wildtiere vor Störung zu sorgen. Um die Störung der Tiere in Grenzen zu halten, hat sich die Ausscheidung von Wildruhezonen bewährt. Mit der Revision der Jagdverordnung ist das Instrument der Wildruhezonen seit Juli 2012 im Bundesrecht verankert.

Die Kantone sind von Gesetzes wegen verpflichtet, Wildtiere ausreichend vor Störung zu schützen. Bisher blieb es den Kantonen überlassen, geeignete Massnahmen zu definieren. Durch die Zunahme von Freizeitaktivitäten in ehemals weitgehend unberührter Natur wird diese Aufgabe zunehmend anspruchsvoller.

Wildruhezonen haben sich in der Praxis als zielgerichtetes, rechtliches Instrument der Nutzungslenkung bewährt. Vorgehen und Umsetzung (Rechtssetzung, Zonenplanung, Empfehlung) werden unterschiedlich gehandhabt. Je nach Kanton wird das Recht zur Ausscheidung von Wildruhezonen an die Gemeinden delegiert.

Revidierte Jagdverordnung seit 15. Juli 2012 in Kraft
Wildruhezonen sind seit Juli 2012 als rechtliches Instrument zum Schutz der Wildtiere vor Störung in der Jagdverordnung (JSV) verankert. Die revidierte Jagdverordnung inklusive erläuterndem Bericht und Anhörungsbericht findest du hier.

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Feedback

Die Ausscheidung der Wildruhezonen wird durch die Kantone vorgenommen. Bei Fragen und Bemerkungen zu einzelnen Wildruhezonen oder erlaubten Routen wenden Sie sich bitte direkt an die verantwortliche Stelle des Kantons.

Weitere Informationen

Jagdverordnung (JSV) auf admin.ch