Wildruhezonen & Wildschutzgebiete
Wildruhezonen und Wildtierschutzgebiete schützen Wildtiere vor übermässiger Störung durch die Freizeitaktivitäten des Menschen. Bereits das unerwartete Auftauchen eines Schneeschuhläufers kann für Wildtiere im Winter problematisch sein: Eine Flucht kostet viel Energie, die dann zum Überleben fehlt. Rechtlich verbindliche Wildruhezonen dürfen daher im Winter nur auf bezeichneten Routen betreten werden.
Mit der Zunahme verschiedener Freizeitaktivitäten halten sich immer mehr Menschen im Lebensraum von Wildtieren auf und Störungen nehmen zu. Neben freiwilligen und selbstverantwortlichen Massnahmen sorgen Gesetze und Verordnungen dafür, die in der Verfassung festgelegten Schutzziele zu erreichen.
In Wildruhezonen und Wildschutzgebieten haben die Bedürfnisse der Wilditere Vorrang. Wintersportaktivitäten und andere Nutzungen sind darum oft eingeschränkt. Wenn wir die Rückzugsräume für die Wildtiere respektieren, bietet die Winterlandschaft genug Platz für Mensch und Wildtier.
Wildruhezonen
Der Zweck von Wildruhezonen ist der Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vor übermässiger Störung durch die Freizeitaktivitäten des Menschen. Sie sind ein rechtliches Instrument der Nutzungslenkung und dienen dazu, die Aktivitätsräume von Mensch und Wildtieren zeitlich und/oder räumlich zu entflechten.
Wildruhezonen dürfen während bestimmter Jahreszeiten oder in Einzelfällen während des ganzen Jahres nicht oder nur beschränkt zur Ausübung von Freizeitaktivitäten genutzt werden, z. B. unter Einhaltung eines Weggebots. Es gibt rechtsverbindliche und empfohlene Wildruhezonen.
- Rechtsverbindliche Wildruhezonen: Die Ausscheidung erfolgt über den Rechtssetzungsprozess (z. B. kantonales Jagdrecht oder kommunale Zonenplanung). Bei einer Übertretung würdest du dich strafbar machen (Strafanzeige, Ordnungsbusse).
- Empfohlene Wildruhezonen: Dank deiner Rücksicht finden Wildtiere auch hier Rückzugsgebiete. Auf eine rechtsverbindliche Ausscheidung und die Androhung von Bussen kann so verzichtet werden.
Wildschutzgebiete
Der Zweck von Wildschutzgebieten ist der Schutz und die Förderung wildlebender Säugetiere und Vögel sowie ihrer Lebensräume. In diese Kategorie fallen die eidgenössischen Jagdbanngebiete (Beschrieb BAFU).
Neben der Jagd ist auch die Freizeitnutzung eingeschränkt: Schneeschuhlaufen, Skitouren und andere Wintersportarten sind in Wildschutzgebieten nur auf bezeichneten Routen und Wegen erlaubt, das Campieren ist verboten und Hunde sind im Wald an der Leine zu führen. Für die Durchführung von sportlichen oder anderen gesellschaftlichen Anlässen braucht es eine kantonale Bewilligung (Verordnung).
Wildschutzgebiete können durch Wildruhezonen mit weiter reichenden Einschränkungen überlagert sein. Bei einer Übertretung würdest du dich strafbar machen (Strafanzeige, Ordnungsbusse).