Wildruhezonen

Mitwirkung

Bei der Ausscheidung von Wildruhezonen werden die Bedürfnisse der Wildtiere und die Nutzungsansprüche des Menschen gegeneinander abgewogen. Die Mitsprache von Interessenvertretern und direkt Betroffenen wird bei der Ausscheidung von Wildruhezonen je nach Kanton in unterschiedlichem Mass gewährleistet.

Bei der  Ausscheidung von Wildruhezonen bestehen je nach Kanton unterschiedliche Möglichkeiten zur Mitsprache.

Partizipativer Ansatz
Beim partizipativen Ansatz werden Vertreter der betroffenen Interessengruppen von den kantonalen Behörden aktiv in den Ausscheidungsprozess einbezogen.

Öffentliche Auflage
In anderen Kantonen geschieht die Ausscheidung – wie für andere raumplanerische Prozesse üblich – ohne aktiven Einbezug der Interessengruppen. Eine Mitsprache ist jedoch im Rahmen der öffentlichen Auflage (Zonenplanung) bzw. innerhalb der Einsprachefrist (Rechtssetzung) möglich.

Nutze dein Recht auf Mitsprache! Indem du deine lokalen Kenntnisse und Interessen einbringst, trägst du zu einer optimalen Lösung bei, mit der ein Konsens hergestellt werden kann zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen. Informationen über das Vorgehen geben die verantwortlichen Stellen der Kantone, die kantonalen Jagdverwaltungen.

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Feedback

Die Ausscheidung der Wildruhezonen wird durch die Kantone vorgenommen. Bei Fragen und Bemerkungen zu einzelnen Wildruhezonen oder erlaubten Routen wenden Sie sich bitte direkt an die verantwortliche Stelle des Kantons.

Weitere Informationen

BAFU: Jagd

BAFU: Erläuternder Bericht der Jagdverordnung (2011)